Die Sonderfahrzeuge
Als Sonderfahrzeuge werden hier jene Fahrzeuge bezeichnet, die zunächst nicht dem Lösch- oder Rüstzug anghören. Die Fahrzeuge ergänzen die Züge oder werden allein eingesetz, wie z.B. das First Responder-Fahrzeug (FR-Fz) für eben solche Einsätze oder das Mehrzweckfahrzeug (MZF) für Dienstfahrten zu Lehrgängen.