Die Sonderfahrzeuge

Als Sonderfahrzeuge werden hier jene Fahrzeuge bezeichnet, die zunächst nicht dem Lösch- oder Rüstzug anghören. Die Fahrzeuge ergänzen die Züge oder werden allein eingesetz, wie z.B. das First Responder-Fahrzeug (FR-Fz)  für eben solche Einsätze oder das Mehrzweckfahrzeug (MZF) für Dienstfahrten zu Lehrgängen.

Aktuelle Termine

28.02.2012, ab 18 Uhr
Jugendübung
02.03.2012, ab 19 Uhr
monatl. Hauptübung
03.03.2012, ab 10 Uhr
SANITÄTERFORTBILDUNG !
06.03.2012, ab 18 Uhr
Jugendübung
13.03.2012, ab 18 Uhr
Jugendübung

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